Gesundheitsdaten in der Cloud? Christian Dierks gibt Insights zu aktuellen Entwicklungen in Deutschland und auf europäischer Ebene

Sind Gesundheitsdaten in der Cloud rechtssicher? Was hat es mit „Drittlandstransfers“ auf sich? Und warum steigen immer mehr Unternehmen von On-Premises-Lösungen um auf Cloud-Nutzung?

Diese und weitere Fragen beantwortet Prof. Dr. Dr. Christian Dierks in seinem aktuellen Gastbeitrag für Amazon Web Services (AWS) und erläutert anhand der derzeitigen Rechtsprechung, was bei der Cloud-Nutzung im Gesundheitssektor bereits heute möglich ist und welche Herausforderungen noch bevorstehen.

Lesen Sie hier den vollständigen Gastbeitrag.

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gesundheitsdaten in der cloud

Im FAZ-Verlagsspezial (erschienen am 22.02.2023) mit dem Schwerpunkt "Seltene Erkrankungen" stehen Professorin Dr. Sylvia Thun und Professor Dr. Dr. Christian Dierks Rede und Antwort zum Stand der Digitalisierung des Gesundheitssystems in Deutschland sowie der Etablierung des europäischen Gesundheitsdatenraums. Auch erklären sie, warum eine Vernetzung von Daten insbesondere für Menschen mit seltenen Erkrankungen so wichtig ist.

Welche Kernbotschaften gehen aus dem Gespräch hervor?

  • Die Gestaltung eines voll digitalen Gesundheitssystems, auf dessen Basis Entscheidungsunterstützungssysteme Ärzte bei der Diagnostik und Therapie verschiedener Krankheiten sowie Bürger bei der Prävention unterstützen, soll vorangetrieben werden.
  • Deutschland liegt im internationalen Vergleich in Sachen Digitalisierung des Gesundheitssystems weit zurück – auf dem vorletzten Platz. Aufgrund der fehlenden infrastrukturellen Voraussetzungen lässt sich dies nicht einfach aufholen.
  • Die Millionen an Datensätzen, die jährlich in Deutschland in der stationären und ambulanten Behandlung produziert werden, können nicht patientenbezogen verbunden werden, was zu riesigen Defiziten in der Erkenntnis und in der Qualität der Versorgung führt.
  • Insbesondere für Menschen mit seltenen Erkrankungen wäre eine Zusammenführung und Strukturierung ihrer Gesundheitsdaten extrem hilfreich, um gezielt nach seltenen Diagnosen suchen und diese finden zu können.
  • Der europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS), ein länderübergreifendes Ökosystem für Gesundheitsdaten, birgt großes Potenzial für die Versorgung und die medizinische Forschung.
Lesen Sie das vollständige Interview:

EHDS-Koalition

In der von Dierks+Company initiierten EHDS-Koalition setzen sich aktuell Vertreterinnen und Vertreter von forschenden Pharma­unternehmen, Patientenorganisationen sowie Datenbanken und Registern für eine forschungs­freundliche und zeitnahe Implement­ierung des EHDS in Deutschland ein.

Wenn Sie mehr über die Initiative und die Zielsetzung erfahren möchten und Interesse an einer Beteiligung haben, stehen wir Ihnen gern für ein Gespräch zur Verfügung.

Juliana Dierks
Managing Partner

Professor Dr. Dr. Christian Dierks ist Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht, Facharzt für Allgemeinmedizin und Professor für Gesundheitssystemforschung an der Charité Berlin. Er ist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter des Beratungs-unternehmens Dierks+Company.

Professorin Dr. Sylvia Thun ist Direktorin und Professorin für Digitale Medizin und Interoperabilität der Charité Universitätsmedizin Berlin, Berlin Institute of Health (BIH), Ärztin und Diplom-Ingenieurin für Biomedizinische Technik.

Mit dem Verordnungsentwurf zur Gestaltung eines Gesundheitsdatenraums hat die EU-Kommission insbesondere für die sekundäre Nutzung der in der Versorgung gewonnenen Daten einen innovativen Vorschlag für eine einwilligungsfreie Forschung entwickelt. Der Entwurf befindet sich gegenwärtig im Trilogverfahren und wird intensiv diskutiert. Der Blogbeitrag von Prof. Dr. med. Dr. iur. Christian Dierks beleuchtet das zugrunde liegende Konzept und einige damit verbundene, neue juristische Fragestellungen.

Download der zitierfähigen PDF-Fassung

Prof. Dr. med. Dr. iur. Christian Dierks, Allgemeinmediziner und Fachanwalt für Medizinrecht, gibt im Tagesspiegel Einblicke in das Berliner Krankenhausgesetz, welches im Oktober wieder in Kraft treten wird. Diese Vorschrift verbietet den Berliner Krankenhäusern die Auftragsverarbeitung medizinischer Daten – damit einhergehend droht den Kliniken der Ausschluss von der Beteiligung an bundesweiten und internationalen Forschungsvorhaben. Dem Abgeordnetenhaus liegen hierzu zwei Lösungsvorschläge vor – doch sind diese zu bürokratisch und halbherzig?

Bilden Sie sich selbst eine Meinung – hier geht es direkt zum Artikel: Anschluss an die internationale Forschung ermöglichen

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