Veranstaltungstipp: Interaktives Expertenforum zur EU-Datenschutzgrundverordnung - Auswirkungen auf Krankenhäuser

9. May. 2018

Veranstaltungstipp

„EU-Datenschutzgrundverordnung - Auswirkungen auf die Krankenhäuser“ lautet das Thema des Experten-Workshops am 4. Juni 2018 in Berlin. Experten erörtern mit den Teilnehmern aus dem Krankenhausmanagement konkrete Änderungen und neue Anforderungen. Sie geben wichtige Handlungsempfehlungen und praxisbezogene Tipps zur realen Umsetzung. 

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung gilt seit 25. Mai 2018 ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für personenbezogene Daten. Die neuen Vorgaben gelten sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich und betreffen auch den Beschäftigtendatenschutz. Die Checkliste mit den sich daraus ergebenden, für die Krankenhäuser notwendigen Änderungen ist lang. Hier ein paar Beispiele:

  • Aktualisierungspflicht einführen Art. 5 I d
  • Speicherbegrenzung definieren Art. 5 I e
  • Prozessdokumentation erstellen Art. 5 II
  • Formulare und Einwilligungen überprüfen Art. 7
  • Betroffenenrechte, Informationspflichten Art. 12 ff.
  • Datenschutzerklärung anpassen Art. 13 ff.
  • Umsetzung der Betroffenenrechte - Auskunft, Datenübertragbarkeit Art. 20
  • Joint Controller Regelung Art. 26
  • ADV-Verträge anpassen Art. 28
  • Verfahrensverzeichnis überprüfen Art. 30
  • TOMs dokumentieren und bewerten, Verantwortlichkeiten festlegen Art. 32
  • Wirksamkeit der TOMs prüfen, Penetrationstests und Informationssicherheitsmanagement einführen Art. 32 I d
  • Dokumentations- und Meldepflichten bei Datenpannen definieren Art. 33
  • Datenschutz-Folgenabschätzung erstellen Art. 35
  • Schulungsplanung aufstellen Art. 39 I b

Neu ist vor allem, dass schon die unterlassene Dokumentation der Prozesse Bußgelder in Höhe bis zu 20 Millionen € auslösen kann. Natürlich ist nicht ab sofort mit Untersuchungen und Nachfragen zu rechnen, aber die DV-Abteilungen der Häuser müssen sich auf die geänderten Rahmenbedingungen einstellen. Die schlichte Delegation auf einen externen Dienstleister wird nicht ausreichend sein – die Verantwortlichen müssen sich auch selbst im Thema auskennen. Daran knüpft dieser Expertenworkshop an.

Die Experten halten zunächst Impulsvorträge. Sie erarbeiten dann mit den Teilnehmern intensiv die einzelnen Aufgaben und Prozesse und stehen für Fragen und Antworten den ganzen Tag über zur Verfügung.

Berlin, 04.06.2018, 09:00-17:00 Uhr
rsmedicalconsult - eu-datenschutz-berlin

Nürnberg, 06.07.2018, 09:00-17:00 Uhr>

rsmedicalconsult - eu-datenschutz-nuernberg