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Arzneimittelhaftung

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Zusammenfassung

Das Leben, die Gesundheit und die Unversehrtheit des Körpers sind als besonders wichtige Güter unserer Rechtsordnung nach dem allgemeinen Haftungsrecht geschützt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper oder die Gesundheit widerrechtlich verletzt, haftet nach § 823 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz. Diese Haftung ist eine verschuldensabhängige Haftung des Bürgerlichen, also des zivilen Rechts.