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Künstliche Intelligenz in der Zahnmedizin – Datenschutz als „Deal breaker“?

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Zusammenfassung:
Bei der Verarbeitung von Patientendaten unter Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der zahnmedizinischen Versorgung sind datenschutzrechtliche Informationspflichten über Art und Ausmaß des KI-Einsatzes zu beachten. Sofern Dienstleister für die Durchführung der KI-Analyse eingeschaltet werden, sind datenschutzrechtliche Vereinbarungen abzuschließen. Kommen Cloudsysteme zum Einsatz, sollten rein EU-interne Cloudlösungen gewählt werden. Eine Datenschutzfolgeabschätzung durch die Zahnarztpraxen ist in der Regel nicht erforderlich.