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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung – Off-label use – Betäubungsmittelrecht

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Zusammenfassung

Im Jahr 2013 hat die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von ihren Einnahmen in Höhe von 195,6 Mrd. € etwa 325 Mio. € für die Palliativversorgung ausgegeben. Darunter fielen rund 193 Mio. € für die ambulante und 132 Mio. € für die stationäre Palliativversorgung an. Dabei stiegen die Ausgaben für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung um 22 % gegenüber 2012 an. Krankenhäuser erhielten für stationäre Hospizleistungen 13 % mehr finanzielle Mittel als 2012. Diese Entwicklung verzeichnet einen ersten Schritt für ein stärkeres Bewusstsein der Notwendigkeit der Palliativersorgung. Die Integration der Palliativversorgung in die gesetzliche Regelversorgung der GKV ist jedoch noch recht jung und erfordert eine weitere Feinabstimmung. Dieser Beitrag soll Anregungen dazu geben, an welchen Stellen im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung und bei der Betäubungsmittelversorgung Änderungsbedarf besteht.