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Reproduktionsmedizin – Die "Rechtslage"

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Zusammenfassung

Die Reproduktionsmedizin ist Regelungsgegenstand einer uneinheitlichen Rechtsmaterie.Berufsrecht, öffentliches Recht, Zivilrecht und Strafrecht halten eine Fülle von Vorschriftenfür dieses Fachgebiet bereit.Der Artikel gibt einen kurzen Überblick über die einschlägigenRegelungen. Sonderprobleme werden im Hinblick auf gesetzgeberischen Handlungsbedarf dargestellt.