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Lösungsvorschläge für ein neues Gesundheitsforschungs­datenschutzrecht in Bund und Ländern

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Der in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig bestehende rechtliche Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Forschungszwecken ist gekennzeichnet durch ein Normengeflecht von DS-GVO, Bundesdatenschutzgesetz, Landesdatenschutzgesetzen und Landeskrankenhausgesetzen mit eigenständigen Regelungen zur Forschung mit Patientendaten. Für den Regelfall eines Forschungsverbunds mit Krankenhäusern in unterschiedlicher Trägerschaft über Landesgrenzen hinweg führt der legislative Flickenteppich zu einer schwer übersehbaren Regelungsvielfalt. Hieraus resultieren erhebliche Rechtsunsicherheiten und Nachteile für die Attraktivität des Forschungsstandortes Deutschland. Vor dem Hintergrund dieser Problembeschreibung erörtert das Gutachten potenzielle Handlungsoptionen zur Vereinfachung der Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken.