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Personalisierte Medizin: Lab-on-a-chip-Systeme und ihr Weg in das System der GKV Methodenbewertung nach § 135 Abs. 1 SGB V?

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"Viele Aspekte sprechen dafür, dass es sich bei komplett-analytischen, portablen, biomarker- und genbasierten Lab-on-a-chip-Systemen (LOCs) um eine neue Untersuchungsmethode i.S.d. § 135 SGB V handelt. Relevantf ür die LOC-Diagnostik sind vor allem die Kapitel 11und 32 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM).Jedoch werden von diesen bislang weder neueste chipbasierte Hochdurchsatz-Technologien noch der Aspekt derVor-Ort-Testung erfasst. Um komplett analytische LOCs einsetzen zu können, ist daher zunächst eine Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 135SGB V sowie eine Anpassung des EBM erforderlich. Als vor übergehende Lösung könnte eine Pauschalziffer geschaffen, entsprechende Selektivverträge geschlossen, ein Erprobungsverfahren nach § 137e SGB V oder ein Modellvorhaben gem. §§ 63 ff. SGB V durchgeführt werden."